In der aktuellen Diskussion um die „Zulässigkeit“ von Weißanteilen im Fellkleid des Azawakhs treten die Silverdale - Züchter für eine Textkorrektur des FCI-Standards ein. Der Umfang von weißen Abzeichen ist für sie kein Kriterium einer vernünftigen Zuchtpolitik. Sie nehmen dabei zugunsten der Rasse in Kauf, daß einzelnen Silverdale-Azawakhs – wie so vielen anderen auch - bei Zuchtschauen unter DWZRV-Richtern zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine angemessene Wertnote vorenthalten bleiben kann. Der restriktive Kurs des deutschen Verbands in Anlehnung an die französische SLAG wird auf mittlere Sicht an der Wirklichkeit scheitern. Wer an Ausstellungstiteln für Azawakhs mit naturnaher Farb- und Zeichnungsvariationen interessiert ist, kann sich inzwischen mit Zuchtschauen unter unabhängigeren Richtern in Nachbarländern behelfen.
Dr. Werner Röder:
>Ein guter Hund hat keine Farbe<
Der Windhund, für den man in Europa den Namen Azawakh in Anlehnung an eine Urstromsenke in Niger und Mali gewählt hat, lebt seit nicht genau zählbaren Jahrhunderten als Jäger und Wächter bei nomadischen Stämmen am Südrand der Sahara. Als Liebhaberimporte sind diese Hunde erst vor weniger als vier Jahrzehnten nach Europa gelangt. Zur Zeit ihres ersten Erscheinens auf unserem Kontinent gab es kein fundiertes Wissen über die Verbreitung, den ethnologischen Lebensraum oder die sozio-ökonomische Funktion der Rasse im afrikanischen Sahel. Beschreibungen und Vermutungen stammten fast ausschließlich von den damaligen Importeuren. Sie haben die Hunde und ihre Besitzer in einer sehr begrenzten Region kennengelernt und ihre dortigen Eindrücke weitererzählt. In einem Zeitschriftenbeitrag aus dem Jahr 1986 hat Herr Dr. Hochgesand den ungenügenden Wissensstand von damals auf den Punkt gebracht: „ ... der Sloughi-Azawakh dürfte ... bei verschiedenen Touaregstämmen anzutreffen sein; aber die Kenntnis darüber ist leider nur gering“ (Der Windhundfreund, Nr.150/April 1986, S.35).
Innerhalb des europäischen Hundewesens fanden die exotischen Neuankömmlinge und ihre Nachkommen zunächst bei den Sloughis aus Nordafrika einen Unterschlupf. 1981 bekamen sie mit dem Namen Sloughi-Azawakh einen unter erheblichen Geburtswehen erstellten FCI-Standard. Normalerweise sollte man meinen, daß der afrikanische Einwanderer damit in unserer Hundewelt zukunftsfest integriert sei. So sicher ist dies zu unser aller Leidwesen aber nicht. Im Abstand eines guten Jahrzehnts erleben wir einen zweiten Diskurs über die Rationalität des Azawakhstandards. Während die anatomischen Merkmale so gut wie unumstritten sind, geht es beide Male, 1992/93 und heute, um die Frage nach „erlaubten“ Fellfarben und –zeichnungen. Damals war es die Stromung, heute ist es die Ausdehnung weißer Farbanteile. Die Kontrahenten von ehedem stehen sich erneut gegenüber, die Positionen und Argumente sind im wesentlichen die gleichen. Nach wie vor teilen sie sich in zwei Abteilungen. Die eine leitet die „Farbenlehre“ des Azawakhstandards von den angeblichen Vorlieben einer elitären einheimischen Züchtergruppe des vergangenen Jahrhunderts ab. Deren Geschmacksentscheidungen seien genetisch und kynologisch nicht begründbar, ja zum Teil unlogisch. Trotzdem müßten sie als bewußte „Hommage“ der französichen Standardverfasser auf Dauer Gültigkeit haben (ich folge hier den Ausführungen Dr. Hochgesands in seinem UW-Beitrag „Die Stromung beim Azawakh – ein Standardfehler“ vom Januar 1994). Ein solcher Standpunk setzt der Diskussion leider enge Grenzen: Da er sich ja die kynologische und genetische Logik selbst abspricht, wird er gegen sachliche Argumente weitgehend immun sein. Glaubensinhalte haben das so an sich.
Heute also geht es um die Beschränkung des Weißanteils im Haarkleid des Azawakhs. Wie wir alle wissen, sind Auseinandersetzungen in bezug auf Farb- und Zeichnungsvorschriften bei einzelnen Rassen so alt wie die organisierte Hundezucht. Blättert man zum Beispiel in Heft 2 der Zeitschrift „Hunde-Revue“ von 1993, kann man ein gut begründetes Fazit finden: „Über den Sinn oder Unsinn bestehender Rassestandards läßt sich streiten, aber der größte Unfug ist es wohl, eine bestimmte Farbe als Rassemerkmal festzuschreiben.“
Nun läßt es sich auch mit einem Standard einigermaßen leben, der ein paar willkürliche oder gar schädliche Vorschriften enthält. Aber nur dann, wenn der einzelne Zuchtrichter sich die Freiheit nehmen darf, eine kynologisch unsinnige Standardaussage zu ignorieren. Diese Koexistanz der Richtermeinungen war dazumal in Sachen der Stromung praktiziert worden und hat schließlich zu einer Anpassung des Standards an die kynologische Wirklichkeit geführt. Entsprechendes war im DWZRV hinsichtlich der Weißzeichnung bis in das Jahr 2004 hinein möglich. Nachdem diesem modus vivendi durch eine öffentliche Verlautbarung der Richtervertrauensfrau vom Mai 2005 die Basis entzogen werden sollte, ergab sich die Forderung nach einer Korrektur des Standards selbst als folgerichtige Antwort. Die Mehrheit der deutschen Azawakhzuchtstätten [auch >of Silverdale<] hat sich diesem Wunsch angeschlossen. Die Hauptargumente sollen hier in der möglichen Kürze aufgeführt werden.
Als erstes wird festzustellen sein, an welchen phänotypischen Vorbildern sich der Azawakh-Standard von 1981 orientiert hat. Fotografische Zeugnisse zum Erscheinungsbild der Rasse in Afrika aus der Zeit vor den französischen und jugoslawischen Importen nach Europa sind leider nicht greifbar. Aber wir dürfen davon ausgehen, daß sich der Standard nach dem Phänotyp der Erstimporte gerichtet hat.
Daß die neun, elf oder zwölf Erstimporte nur bestimmte Farben und Zeichnungen aufgewiesen haben, stellt das Vorkommen weiterer rassetypischer Variationen nicht in Frage. Die Präsenz solcher Variationen im Ursprungsland hat die Feldforschung – Francois Roussel, Strassner & Eiles, Ursula Arnold und ABIS – inzwischen eindeutig bewiesen. Die rassetypischen Farb- und Zeichnungsvariationen im Ursprungsgebiet ist demnach außerordentlich breit, ihre jeweilige Wertschätzung seitens der einheimischen Halter wechselt je nach regionaler und familiärer Tradition und spielt gegenüber den Kriterien von anatomischer Leistungsfähigkeit und verhaltensmäßiger Eignung eine geringe Rolle.
Dr. Francois Roussel erwähnt schon in seiner Dissertation von 1975 das breite Spektrum innerhalb der Ursprungspopulation. Hier dazu einiges in deutscher Übersetzung:
„In einem Tamaschektext findet man eine Beschreibung, die sich auf die Hunde der Quilliminden-Tuareg in Ostmali bezieht. Francis Nicolas gibt eine wörtliche Übersetzung: „Ihr Haar ist kurz, das Fell rot, die Schnauze ist schwarz, der Bauch weiß: Viele sind weiß gefleckt, manche ganz weiß, einschließlich der Läufe.“
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„Die Ohren sind glatt, hängen gefaltet herab, die Rute ist über dem Rücken gerollt. Manche Nomaden verbinden damit einen edlen Charakter, andere, die ich befragt habe, jedoch nicht. Die verbreitetste Fellfarbe ist Rot oder Sandfarben; weiße Flecken oder Scheckungen sind häufig.“
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„Das Fell ist kurz, glatt und fein, weich und zart bei Berührung, man findet Färbungen von hellsandfarben bis schwarz ohne weißes Haar. Am häufigsten sind Sandfarbe, Rehbraun und Rot, eine schwarze Maske kommt, ebenso wie Stromung, oft vor.“
Die Urimporte der 70er Jahre sind die Vorlage für den FCI-Standard und Basis der europäischen Zuchtlinien. Die damals zum Import ausgewählten Exemplare waren keinesfalls „typvoller“ als die besten Rassevertreter der gegenwärtigen Population in den Sahelgebieten von Mali, Burkina Faso oder Niger. Unterschiede in der spezifischen Ausprägungen des Phänotyps bei den in Europa gezüchteten Exemplaren im Vergleich mit dem heutigen Bestand in der Ursprungsregion sind das Ergebnis hiesiger Paarungen innerhalb eines vergleichsweise winzigen Bestands mit hohen Inzucht- und Ahnenverlustwerten.
Im Erbgut der Rasse ist also eine breite Variation von Fellfarben und Zeichnungen angelegt. Sie treten sowohl in den Ursprungsländern wie innerhalb der europäischen Zucht auf. Die vom Standard „erlaubten“ Farben und Zeichnungen sind unvollständig. Diesem Fakt haben sich in jüngster Zeit auch prinzipielle Verfechter der Farbbeschränkungen nicht mehr verschließen können. Statt wie bisher farblich abweichende Exemplare als Mischlinge, „Hybriden“ oder „unrassige“ Hunde zu verdächtigen, billigt man ihnen neuerdings die Eigenschaft reinblütiger Minderheitsvertreter der Rasse zu. Als Azawakhs im Sinne des FCI-Standards sollen sie trotzdem nicht gelten. Wenn ich Herrn Hochgesands letzte Wortmeldung in der Zeitschrift >Unsere Windhunde< richtig verstanden habe, so könnte er sich für sie einen eigenen Rassestandard vorstellen. Damit wäre dann auch die Korrektur des jetzigen Standards verzichtbar.
Freilich könnte man ja durchaus sagen: Sei’s drum - warum nicht wirklich alles so lassen, wie es nun einmal im Standard steht? Anhänger des status quo dürfen darauf verweisen, daß der europäische Azawakh mit dem geltenden Standard doch recht gut überlebt hat. Was schadet es schon, wenn er einige genetisch angelegte Farbvariationen eliminieren will?
Leider lassen uns Berichte – vor allem aus Frankreich - vermuten, daß die bisher zu beobachtende relative Standardtreue in bezug auf weiße Haarkleidanteile nicht zuletzt auf gezielte Selektion zurückzuführen ist. Die zeitweise Zurückdrängung nicht „erlaubter“ Farben und Zeichnungen dürfte – wie bei vielen Hunderassen üblich - zu einem guten Teil auf Ausmerze bei der Geburt beruhen. In Deutschland ist dies inzwischen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Zum zweiten müßten sich die Verfechter des absolut textgetreuen Standardregimes damit abfinden, daß in der Vergangenheit zahlreiche hochdekorierte Hunde im Bereich des DWZRV – hier einige Beispiele – unter falschen Voraussetzungen zu ihren Championaten und Titeln gekommen sind und daß die Azawakhzucht in Zukunft auf Rassevertreter dieser Art zu verzichten hat.
Die vergleichsweise unabhängige Richterpraxis in Deutschland hat den DWZRV bisher vor einem Problem bewahrt, dem der französische Verband seit einigen Jahren hilflos gegenübersteht: Der Tatsache nämlich, daß sich im dortigen, sehr eng gezüchteten Azawakhbestand immer häufiger „standardwidrige“ Weißzeichnungen vererben und eine weitere radikale Selektion nicht mehr durchsetzbar scheint. Diese Entwicklung ist genetisch zwingend, da die Farbvariationen im Erbgut der Rasse verankert sind. SLAG hat alle möglichen „Auslegungen“ versucht, um die Kluft zwischen Wirklichkeit und Standardtext zu verdecken – bis hin zu dem Kompromiß, daß weiße Nackenflecke zulässig seien, soweit sie einen Durchmesser von fünf Zentimetern nicht überschreiten.
Zu den Gründen für die manchmal absurd anmutenden „Verbesserungsversuche“ der SLAG am Azawakhstandard – sogar die Einkreuzung von Sloughis zur Blutauffrischung ist ja schon erwogen worden - gehört die späte dortige Einsicht, daß der europäische Genpool, und dies besonders in Frankreich, für das gesunde Überleben der Rasse auf Dauer nicht ausreicht. Dies ist nach den Erkenntnissen der Genetik und der Kynologie unbestreitbar.
Stellvertretend zitiere ich aus einem Beitrag von Herrn Dr. Zimmermann, den er als damaliger Zuchtleiter des DWZRV veröffentlicht hat. Zu jener Zeit ging es um den Stellenwert von Neuimporten aus Afrika, was mit der Frage des Weißanteils an und für sich nichts zu tun hat. Wichtig ist hier, was er zur genetischen Situation der Azawakhs in der europäischen Zucht sagt:
Wenn bisher keine größeren feststellbaren Mängel durch Inzuchtdepression aufgetreten sind, so können wir nur unser Glück dafür verantwortlich machen. Um aber die Fitness, das heißt Widerstandsfähigkeit, Leistung und Lebensdauer unserer Hunde zu erhalten, muss der zunehmenden genetischen Vereinheitlichung, der Homozygotie, Einhalt geboten werden. Denn es ist bekannt und jeder Genetiker wird es bestätigen, dass zwischen Heterozygotie (Mischerbigkeit) und Fitness ein Zusammenhang besteht. Und hier sieht der DWZRV die Funktion der Azawakh-Importe. Ihre Einkreuzung mag vielleicht zunächst einige Rückschläge im Typ mit sich bringen, aber sie sichert langfristig eine breitere Zuchtbasis und damit die Gesundheit der Rasse.
Ausgrenzungen aufgrund von rassetypischen Fellfarben und Zeichnungen tragen zur genetischen Gefährdung der Rasse bei, weil sie einen tendenziell steigenden Anteil der Population von der Zucht ausschließt und so die Homozytogie des übrigen, bereits sehr eng gezüchteten Bestands fördert. Dies ist unvermeidlich, wenn realitätsferne Textteile des gegenwärtigen Standards wortgenau in der Richterpraxis umgesetzt werden. Eine Standardreform liegt deshalb im Interesse aller Azawakhfreunde – ganz unabhängig von persönlichen Farb- und Zeichnungsvorlieben, die nach wie vor Sache des einzelnen Züchters bleiben muß.
Zusammenfassung: Die Position des >Arbeitskreises Azawakh<
(1) Es gibt sachliche Gründe, die für die Aufhebung der Farbeinschränkungen im Azawakh-Standard sprechen. Dies ist die einzige Änderung, die der Arbeitskreis anstrebt. Sie beläßt jedem einzelnen die weitere Verfolgung seines bisherigen züchterischen Ideals und erlegt niemandem neue Forderungen auf. Sie ist kynologisch vernünftig und wird von der Mehrheit der Azawakhzüchter im DWZRV angestrebt.
(2) Eine diesbezügliche Reform kann mit Hilfe des DWZRV und des VDH bei der FCI auf den Weg gebracht werden.
(3) In der Zwischenzeit sollte der DWZRV die Handhabung der umstrittenen Farbregelung im gegenwärtigen Standard seinen Zuchtrichterinnen und Zuchtrichtern in eigener kynologischer Verantwortung überlassen.
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(Thesen eines Referats bei der Zuchtrichtertagung des DWZRV am 4.Februar 2006. Dazu auch der gleichnamige Beitrag in der Schweizer Zeitschrift >Der Windhundfreund<, Heft 1/2007.
Im einzelnen siehe http://www.arbeitskreis-azawakh.com )